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Recht aktuell -- Neueste Rechtsprechung -- Autorecht24.de Regulierungsverhalten eines Versicherers kann Schmerzensgeld erhöhen ! Zögerliches Regulierungsverhalten eines Versicherers kann bei der Bemessung des Schmerzensgeldes erhöhend berücksichtigt werden, wenn der Versicherer die Schadensregulierung verschleppt und über weite Zeiträume trotz Aufforderung untätig bleibt. Allerdings kann das Regulierungsverhalten eines Versicherers dann nicht zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes führen, wenn durch ihn die Schadensregulierung nicht verschleppt wird und der Geschädigte ebenfalls über lange Zeiträume untätig bleibt. Ein fehlendes aktives Mitwirken, ohne das der Geschädigte selbst aktiv wird, indiziert keine hierdurch begründete Erhöhung eines etwaigen Schmerzensgeldes. Fragen Sie im Einzelfall Ihren Anwalt ! Vgl. dazu DAR 2003, S. 557 = NZV 2004, S. 39 sowie SVR 2004 S. 132 f..
Wolf-Dieter Tölle Rechtsanwalt und Steuerberater Kanzlei Tölle, Detmold. Autorecht24.de, Bielefeld 2005 |
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